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D-Düsseldorf: Servizi di supporto e ausiliari nel campo dei trasporti; servizi di agenzie di viaggio

Richiesta per le proposte

Informazioni generali

Paese :   Germania
Città/Luogo:   NTYSELNTORPH
Numero di Bandi di Gara/Contratti:   eu:110685-2008
Data di pubblicazione :   Apr 25, 2008
Data limite :   May 21, 2008
Compratori:   FLUGHAFEN DUESSELDORF GMBH
Lingua Originale:   Tedesco

Le Informazioni Del Contatto

Indirizzo :   FLUGHAFEN DUESSELDORF GMBH
DUESSELDORF  
Germania
Sito Web :   www.dus-int.de

Beni, lavori e servizi

 

Testo originale

     view in:

Tipo del bando digara: 2540
-
Avviso di gara
Regolamento dell'acquisizione
: Comunità europee
Pubblicazione del bollettino ufficiale dell'Unione Europea : 81/2008
, #
110685-2008
Natura del contratto : Appalto di servizi
Tipo di procedura

: Procedura negoziata
Tipo d'offerta richiesta: Offerta globale
Criteri d'aggiudicazione : Offerta economicamente più vantaggiosa

Sommario:
BANDO DI GARA – SETTORI SPECIALI
Servizi
SEZIONE I: ENTE AGGIUDICATORE
I.1) DENOMINAZIONE, INDIRIZZI E PUNTI DI CONTATTO: Flughafen Düsseldorf
GmbH, Flughafenstr. 120, All'attenzione di: Geschäftsbereich Operations -
Tina Puchinger, D-40474 Düsseldorf. Tel. (49-211) 421 39 92. E-mail:
puchinger@dus-int.de. Fax (49-211) 421 39 67.
Indirizzo(i) internet:
Ente aggiudicatore: www.dus-int.de.
Ulteriori informazioni sono disponibili presso: I punti di contatto sopra
indicati.
Il capitolato d'oneri e la documentazione complementare (inclusi i
documenti per il sistema dinamico di acquisizione) sono disponibili
presso: I punti di contatto sopra indicati.
Le offerte o le domande di partecipazione vanno inviate a: I punti di
contatto sopra indicati.
SEZIONE II: OGGETTO DELL’APPALTO
II.1) DESCRIZIONE
II.1.6) CPV (vocabolario comune per gli appalti): 63000000, 63110000,
63120000.
Descrizione: Servizi di supporto e ausiliari nel campo dei trasporti;
servizi di agenzie di viaggio.
Servizi di movimentazione e magazzinaggio.
Servizi di magazzinaggio e deposito merci.
SEZIONE IV: PROCEDURA
IV.3) INFORMAZIONI DI CARATTERE AMMINISTRATIVO
IV.3.3) Condizioni per ottenere il capitolato d'oneri e la documentazione
complementare:
IV.3.4) Termine per il ricevimento delle offerte e delle domande di
partecipazione: 21.5.2008 - 17:00.
IV.3.5) Lingue utilizzabili per la presentazione delle offerte/domande di
partecipazione: Tedesco.


Testo originale
:
BEKANNTMACHUNG – SEKTOREN
Dienstleistungsauftrag
ABSCHNITT I: AUFTRAGGEBER
I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N): Flughafen Düsseldorf GmbH,
Flughafenstr. 120, z. Hd. von Geschäftsbereich Operations - Tina
Puchinger, D-40474 Düsseldorf. Tel. (49-211) 421 39 92. E-Mail:
puchinger@dus-int.de. Fax (49-211) 421 39 67.
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des Auftraggebers: www.dus-int.de.
Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen.
Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich
Unterlagen für ein dynamisches Beschaffungssystem) sind erhältlich bei:
den oben genannten Kontaktstellen.
Angebote/Anträge auf Teilnahme sind zu richten an: die oben genannten
Kontaktstellen.
I.2) HAUPTTÄTIGKEIT(EN) DES AUFTRAGGEBERS: Flughafenanlagen.
ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND
II.1) BESCHREIBUNG
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber: Konzession;
Erbringung von Bodenabfertigungsdienstleistungen für die Drittabfertigung
auf dem Flughafen Düsseldorf.
II.1.2) Art des Auftrags sowie Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
Dienstleistung: Dienstleistung.
Dienstleistungskategorie: Nr. 20.
NUTS-Code: DEA11.
II.1.3) Gegenstand der Bekanntmachung: Öffentlicher Auftrag.
II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:
Gegenstand ist die Gestattung des gebündelten Erbringens von
Bodenabfertigungsdienstleistungen im Sinne des § 2 Nr. 4 und 5 BADV gemäß
Anlage 1 der BADV für Drittabfertiger: -Gepäckabfertigung gemäß Anlage 1
Nr. 3 BADV. Die Gepäckabfertigung umfasst die Behandlung des Gepäcks im
Sortierraum, die Sortierung des Gepäcks, seine Vorbereitung für den
Abflug, das Be- und Entladen der Fahrzeuge oder Anlagen mit Ausnahme der
Gepäckbeförderung zwischen Sortierraum und Ausgaberaum da am Flughafen
Düsseldorf die vorgenannte räumliche Trennung nicht vorhanden ist. Auf
Grund der konkreten technischen Gegebenheiten vor Ort ist auch die
personelle Besetzung der Sondergepäckschalter, die Besetzung der No-Read
Arbeitsplätze und die Besetzung des Notabwurfes nicht Gegenstand der
Dienstleistungserbringung nach Anlage 1 Nr. 3 BADV. -Fracht und
Postabfertigung gemäß Anlage 1 der BADV, nur bezogen auf die Fracht, ohne
Zolllagerbetrieb nach Nr. 4.1. Dies umfasst bei Ein- und Ausfuhr sowie
während des Transits die Behandlung der Fracht, die Bearbeitung der
entsprechenden Unterlagen, die Zollformalitäten und alle zwischen den
Parteien vereinbarten oder umständehalber erforderlichen
Sicherungsmaßnahmen. -Vorfelddienst gemäß Anlage 1 Nr. 5.4 BADV umfasst
das Be- und Entladen des Flugzeugs einschließlich Bereitstellung und
Einsatz der erforderlichen Mittel (z.B. Bedienung der Fluggastbrücken und
400 Hz-Anlagen) sowie Beförderung der Fluggäste zwischen Flugzeug und
Abfertigungsgebäude sowie Beförderung des Gepäcks zwischen Flugzeug und
Abfertigungsgebäude. Die Beförderung der Besatzung ist nicht Gegenstand
der zu erbringenden Dienstleistung. -Vorfelddienst gemäß Anlage 1 Nr. 5.5
BADV umfasst die Unterstützung beim Anlassen der Triebwerke und die
Bereitstellung der entsprechenden Mittel. -Vorfelddienst gemäß Anlage 1
Nr. 5.6 BADV umfasst das Bewegen des Flugzeugs beim Abflug und bei der
Ankunft, die Bereitstellung und den Einsatz der erforderlichen Mittel. Der
Dienstleister hat alle zuvor aufgeführten Dienste in ihrer Gesamtheit zu
erbringen (Bündelung), da diese Bündelung betrieblich geboten und
notwendig ist zur möglichst effizienten Nutzung der verfügbaren Flächen
und Abfertigungskapazitäten. Angebote für einen Teil innerhalb des Bündels
sind deshalb nicht möglich. Interessenbekundungen, die sich nur auf
einzelne der vorgenannten Dienstleistungen beziehen, werden
ausgeschlossen. Die Erbringung weiterer Dienste gemäß Anlage 1 BADV ist
nicht Bestandteil des Auswahlverfahrens. Die Dienstleistungen sollen als
zweiter Drittabfertiger neben einem bereits vorhandenen erbracht werden.
Die Übernahme von Personal ist nicht vorgesehen. Einzelheiten zu
erforderlichen Begrenzungen (Anlage 2 zu § 7 BADV Ziffer 2 Abs. 2) z.B.
bezüglich der für die Erbringung der Leistungen zur Verfügung stehenden
Flächen sowie der ggfls. zu benutzenden Infrastruktureinrichtungen ergeben
sich aus den Bewerbungsunterlagen.
II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 63000000,
63110000, 63120000.
II.1.7) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): Nein.
II.1.8) Aufteilung in Lose: Nein.
II.1.9) Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Nein.
II.2) MENGE ODER UMFANG DES AUFTRAGS
II.2.2) Optionen: Nein.
II.3) VERTRAGSLAUFZEIT BZW. BEGINN UND ENDE DER AUFTRAGSAUSFÜHRUNG:
Beginn: 1.4.2009. Ende: 31.3.2016.
ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE
INFORMATIONEN
III.1) BEDINGUNGEN FÜR DEN AUFTRAG
III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Die Flughafen Düsseldorf
GmbH behält sich vor, während der Dauer der Konzession eine
selbstschuldnerische Bürgschaft eines in der Europäischen Union
zugelassenen Kreditinstitutes oder Kreditversicherers in angemessener Höhe
zu verlangen.
III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen bzw. Verweis
auf die maßgeblichen Vorschriften(falls zutreffend): Rechts- und
Verwaltungsvorschriften: Luftverkehrsgesetz, LuftVZO, LuftSiG, BADV und
sonstige einschlägige Normen.
III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen für die Auftragsausführung: Nein.
III.2) TEILNAHMEBEDINGUNGEN
III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Angaben
und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu
überprüfen: In Bezug auf die Zuverlässigkeit des Unternehmers und der zur
Führung der Geschäfte bestellten Personen: Polizeiliche Führungszeugnisse
sowie Bescheinigungen der zuständigen Behörden, dass keine schweren und
wiederholten Veröße gegen arbeits-, arbeitsschutz- oder sozialrechtliche
Pflichten, gegen im Interesse der Verkehrs- und Betriebssicherheit
erlassene Vorschriften oder gegen umweltschützende Vorschriften vorliegen
(z.B. Auskunft aus dem Gewerbezentralregister).
III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: In Bezug auf
die finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens: Bescheinigungen der
zuständigen Behörden, dass keine erheblichen Rückstände an Steuern oder an
Beiträgen zur Sozialversicherung bestehen, die aus unternehmerischer
Tätigkeit geschuldet werden; die Jahresabschlüsse der letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahre sowie eine aktuelle Bankauskunft, die
belegt, dass die zur Aufnahme und Fortführung des Betriebes als
Drittabfertiger erforderlichen Mittel verfügbar sind.
III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit: Angaben und Formalitäten, die
erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: In Bezug
auf die fachliche Eignung des Unternehmers oder die zur Führung der
Geschäfte bestellten Personen den Nachweis: - der Prüfung der Industrie-
und Handelskammer "Geprüfter Flugzeugabfertiger" und einer mindestens
zweijährigen leitenden Tätigkeit in einem Unternehmen, das
Bodenabfertigungsdienste erbringt oder -einer - den Prüfungsinhalten der
Industrie- und Handelskammer vergleichbaren -Qualifikation und einer
mindestens zweijährigen leitenden Tätigkeit in einem Unternehmen, das
Bodenabfertigungsdienste erbringt oder -einer mindestens fünfjährigen
leitenden Tätigkeit in einem Unternehmen, das Bodenabfertigungsdienste
erbringt. Das interessierte Unternehmen hat weiterhin gemäß § 3 Abs. 3
BADV nachzuweisen, dass es weder durch den Flugplatzunternehmer noch durch
einen Nutzer, der mehr als 25 % der auf dem Flugplatz registrierten
Fluggäste oder Fracht befördert, noch durch eine Stelle beherrscht wird,
die diesen Flugplatzunternehmer oder einen solchen Nutzer beherrscht oder
ihrerseits von einem der beiden beherrscht wird.
III.2.4) Vorbehaltene Aufträge: Nein.
III.3) BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIENSTLEISTUNGSAUFTRÄGE
III.3.1) Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen
Berufsstand vorbehalten: Nein.
ABSCHNITT IV: VERFAHREN
IV.1) VERFAHRENSART
IV.1.1) Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Bewerber sind bereits ausgewählt worden: Nein.
IV.2) ZUSCHLAGSKRITERIEN
IV.2.1) Zuschlagskriterien: Wirtschaftlich günstigstes Angebot in Bezug
auf folgende Kriterien: die nachstehenden Kriterien
1. Nachweis einer Mustermengenkalkulation nach Musterflugplan. Gewichtung:
0,00.
2. Der angebotene Preis für die ausgeschriebene Dienstleistung auf Basis
der Mustermengenkalkulation. Gewichtung: 0,00.
3. Erfahrungen und Referenzen bezüglich einschlägiger Leistungen.
Gewichtung: 0,00.
4. Vorlage einer Ausführungsplanung, die insbesondere die Qualifikation
und Quantität des einzusetzenden Personals sowie Art und Umfang der
einzusetzenden Abfertigungsgeräte enthält und in der auch eine möglichst
optimale Nutzung der Vorfeldflächen zu belegen ist. Gewichtung: 0,00.
5. Die begründeten Voten des Nutzerausschusses, des Flughafenunternehmers
und des Betriebsrates. Gewichtung: 0,00.
IV.2.2) Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein.
IV.3) VERWALTUNGSINFORMATIONEN
IV.3.2) Frühere Bekanntmachungen desselben Auftrags: Nein.
IV.3.3) Bedingungen für die Aushändigung von Verdingungs-/Ausschreibungs-
und ergänzenden Unterlagen: Die Unterlagen sind kostenpflichtig: Nein.
IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Anträge auf
Teilnahme: 21.5.2008 - 17:00.
IV.3.5) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Anträge auf Teilnahme
verfasst werden können: Deutsch.
ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
VI.1) DAUERAUFTRAG: Nein.
VI.2) AUFTRAG IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS
GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD: Nein.
VI.3) SONSTIGE INFORMATIONEN: Die VOL/A-SKR findet keine Anwendung. Es
wird lediglich dieses Formular genutzt, da das Amt für Veröffentlichungen
auf eine Nutzung der Standard-Formulare besteht. Das Auswahlverfahren ist
gemäß § 7 Absatz 1 i.V.m. Anlage 2 BADV festgelegt als Teilnahmewettbewerb
mit anschließendem Auswahlverfahren durch die Luftfahrtbehörde
(Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen). Der
Auswahlentscheid wird voraussichtlich bis zum 31.8.2008 durch die
Luftfahrtbehörde erlassen. Das gesamte Verfahren wird ausschließlich in
deutscher Sprache geführt. Es ist zweistufig strukturiert: 1.
Teilnahmewettbewerb: Alle interessierten Unternehmen sind durch diese
Bekanntmachung aufgefordert, ihr Interesse am Erhalt der Konzession zur
Erbringung der Dienstleistung zu bekunden, wobei diese Interessenbekundung
dem Zweck dient, die prinzipielle Eignung der einzelnen Unternehmen für
die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungsbereiche feststellen zu
können. Für die Auswahl der geeigneten Teilnehmer maßgeblich sind die
Kriterien gemäß Anlage 3 zur BADV (§ 8 Absatz 1 BADV). 2. Zwingende
Voraussetzung für die Zulassung zum sich anschließenden Auswahlverfahren
ist, dass die interessierten Unternehmen die in dieser Bekanntmachung
geforderten Nachweise, Erklärungen und sonstigen Unterlagen bis zum
21.5.2008 um 17.00 Uhr in einem geschlossenen Umschlag mit der Aufschrift
"Teilnahmewettbewerb für Bodenabfertigungsdienste auf dem Flughafen
Düsseldorf" bei folgender Stelle form- und fristgerecht
einreichen:Flughafen Düsseldorf GmbH, z.H. Frau Tina Puchinger,
Flughafenstr. 120, 40474 Düsseldorf. Bei dieser Frist handelt es sich um
eine Ausschlussfrist. Bei postalischer oder sonstiger Übermittlung der
Intressenbekundung ist für die Fristwahrung ausschließlich der
tatsächliche Eingang der Interessenbekundung maßgeblich. Die
Interessenbekundungen können auch bis zur genannten Ausschlussfrist
persönlich gegen Empfangsbestätigung in einem geschlossenen Umschlag mit
der Aufschrift "Teilnahmewettbewerb für Bodenabfertigungsdienste auf dem
Flughafen Düsseldorf abgegeben werden bei: Flughafen Düsseldorf GmbH,
Geschäftsbereich Operations z.H. Frau Tina Puchinger (Telefon 0211/421 39
92), Flughafenstr. 120, 40474 Düsseldorf. Die Unterlagen werden nach
Aufbereitung (d.h. formaler Überprüfung der geforderten Voraussetzungen)
durch die Flughafen Düsseldorf GmbH an das Ministerium für Bauen und
Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen weitergeleitet. Die Entscheidung
darüber, wer zum sich anschließenden Auswahlverfahren zugelassen wird und
die Bewerbungsunterlagen erhält, trifft das Ministerium. Diejenigen
Unternehmen, die im Teilnahmewettbewerb ihre prinzipielle Eignung
dargelegt und nachgewiesen haben sowie die sonstigen in dieser
Bekanntmachung genannten Anforderungen erfüllen, erhalten voraussichtlich
in der 22. KW die Bewerbungsunterlagen für die Teilnahme am weiteren
Auwahlverfahren. Dieses Auswahlverfahren dient der Ermittlung und
Feststellung der konkreten Eignung im Rahmen des Vergleichs der geeigneten
Bewerber. Bewerber, die den Kriterien und Anforderungen, die in dieser
Bekanntmachung veröffentlicht sind, nicht genügen oder die offensichtlich
nicht die erforderliche Abfertigungsleistung erbringen können oder wollen,
sind als ungeeignet anzusehen und werden vom Teilnahmewettbewerb
ausgeschlossen (Anlage 2 Nr. 2.3 Absatz 3 BADV) und von ihrem Ausschluss
unterrichtet. Voraussetzung für die Teilnahme am Auswahlverfahren ist die
vorherige Erfüllung der in dieser Veröffentlichung beschriebenen
Teilnahmebedingungen sowie die Einreichung der geforderten Unterlagen,
Nachweise und Erklärungen im Teilnahmewettbewerb gemäß Ziffer III. 2
dieser Bekanntmachung. (Bewerber, die ihren Sitz außerhalb der
Bundesrepublik Deutschland haben, legen entsprechende Bescheinigungen
vor). Entgegen der in diesem Standardformular grundsätzlich vorgesehenen
Gewichtung der Zuschlagskriterien nach ihrer Reihenfolge trifft die
konkret gewählte Reihenfolge der Kritrien keinerlei Aussage über ihre
Gewichtung. Die jeweilige Angabe der Zahl von 0,00 unter dem Stichwort
"Gewichtung" wurde lediglich gewählt, um dieses Formular weiter
komplettieren zu können und enthält deshalb in der Sache keine wertende
Aussage. Eine Festlegung der Gewichtung ist nach der BADV auch nicht
erforderlich.
VI.5) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG: 23.4.2008.


Si prega notare che questo avviso e' soltanto a titolo informativo.
Cerchiamo di fare il meglio per avere un aggiornamento accurato disponibile sul nostro sito, ma non possiamo garantire che tutte le informazioni fornite siano senza errori.
Se avete suggerimenti per gli aggiornamenti/correzioni per questo avviso, Vi preghiamo di farcelo sapere.








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