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D-Bonn: Servizi di ricerca e sviluppo sperimentale

Richiesta per le proposte

Informazioni generali

Paese :   Germania
Città/Luogo:   BONNI
Numero di Bandi di Gara/Contratti:   eu:173598-2008
Data di pubblicazione :   Jul 8, 2008
Data limite :   Aug 4, 2008
Compratori:   BUNDESMINISTERIUM FUER ARBEIT UND SOZIALES (BMAS)
Lingua Originale:   Tedesco

Le Informazioni Del Contatto

Indirizzo :   BUNDESMINISTERIUM FUER ARBEIT UND SOZIALES (BMAS)
BONN  
Germania
Sito Web :   www.BMAS.bund.de

Beni, lavori e servizi

 

Testo originale

     view in:

Tipo del bando digara: 2240
-
Avviso di gara
Regolamento dell'acquisizione
: Comunità europee
Pubblicazione del bollettino ufficiale dell'Unione Europea : 130/2008
, #
173598-2008
Natura del contratto : Appalto di servizi
Tipo di procedura

: Procedura negoziata
Tipo d'offerta richiesta: Offerta globale
Criteri d'aggiudicazione : Non definito

Sommario:
BANDO DI GARA
Servizi
SEZIONE I: AMMINISTRAZIONE AGGIUDICATRICE
I.1) DENOMINAZIONE, INDIRIZZI E PUNTI DI CONTATTO: Bundesministerium für
Arbeit und Soziales (BMAS), Rochusstraße 1, D-53107 Bonn. Tel. (49-228)
995 27 16 04. E-mail: zentrale-vergabestelle@bmas.bund.de. Fax (49-228)
995 27 22 53.
Indirizzo(i) internet:
Amministrazione aggiudicatrice: www.BMAS.bund.de.
Ulteriori informazioni sono disponibili presso: I punti di contatto sopra
indicati.
Il capitolato d'oneri e la documentazione complementare (inclusi i
documenti per il dialogo competitivo e per il sistema dinamico di
acquisizione) sono disponibili presso: I punti di contatto sopra indicati.
Le offerte o le domande di partecipazione vanno inviate a: I punti di
contatto sopra indicati.
II.1) DESCRIZIONE
II.1.6) CPV (Vocabolario comune per gli appalti): 73100000, 73220000,
73300000, 74141600.
Descrizione: Servizi di ricerca e sviluppo sperimentale.
Servizi di consulenza nel campo dello sviluppo.
Progettazione e realizzazione di ricerca e sviluppo.
Servizi di pubbliche relazioni.
SEZIONE IV: PROCEDURA
IV.3) INFORMAZIONI DI CARATTERE AMMINISTRATIVO
IV.3.3) Condizioni per ottenere il capitolato d'oneri e la documentazione
complementare oppure il documento descrittivo
IV.3.4) Termine per il ricevimento delle offerte o delle domande di
partecipazione: 4.8.2008.
IV.3.6) Lingue utilizzabili per la presentazione delle offerte/domande di
partecipazione: Tedesco.


Testo originale
:
BEKANNTMACHUNG
Dienstleistungsauftrag
ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER
I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N): Bundesministerium für Arbeit
und Soziales (BMAS), Rochusstraße 1, D-53107 Bonn. Tel. (49-228) 995 27 16
04. E-Mail: zentrale-vergabestelle@bmas.bund.de. Fax (49-228) 995 27 22
53.
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des Auftraggebers: www.BMAS.bund.de.
Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen.
Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich
Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches
Beschaffungssystem) sind erhältlich bei: den oben genannten
Kontaktstellen.
Angebote/Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten
Kontaktstellen.
I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN):
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen.
Sozialwesen.
Sonstiges: Renten- und Alterssicherung, Arbeitsrecht und Arbeitsschutz,
Arbeitsmarktpolitik.
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
Auftraggeber: Nein.
ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND
II.1) BESCHREIBUNG
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber: Gender
Mainstreaming Koordinierungsstelle für das Operationelle Programm des
Bundes für den Europäischen Sozialfonds in der Förderperiode 2007-2013.
II.1.2) Art des Auftrags sowie Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
Dienstleistung: Dienstleistung.
Dienstleistungskategorie: Nr. 08.
Hauptort der Dienstleistung: Bonn.
NUTS-Code: DEA22.
II.1.3) Gegenstand der Bekanntmachung: Öffentlicher Auftrag.
II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:
Einrichtung und Betrieb einer Gender Mainstreaming Koordinierungsstelle
für das Operationelle Programm (OP) des Bundes für den Europäischen
Sozialfonds (ESF) in der Förderperiode 2007-2013: Zentrale Aufgabe der ESF
Gender Mainstreaming Koordinierungsstelle ist die Unterstützung der
ESF-Bundesverwaltungsbehörde des Bundesministeriums für Arbeit und
Soziales (BMAS) und der mit der Durchführung des ESF-Bundesprogramms
betrauten Ressorts bei der Umsetzung der im Operationellen Programm (OP)
vorgegebenen Aufgaben und Ziele im Bereich des Querschnittsziels
Chancengleichheit von Frauen und Männern. Im Rahmen der ESF Interventionen
sollen gezielt Impulse gegeben werden, um die Umsetzung der Gleichstellung
von Frauen und Männern bei Arbeitsmarktprogrammen und -projekten
wirkungsvoll zu begleiten. Auf Grundlage der allgemeinen
Strukturfondsverordnung VO (EG) Nr. 1083/2006 vom 11.7.2006 und der
ESF-Verordnung (EG) Nr. 1081/2006 vom 5.7.2006 und aufgrund der Bedeutung
des Querschnittsziels Chancengleichheit von Frauen und Männern verfolgt
das Operationelle Programm des Bundes (Link zum Operationellen Programm
des Bundes: http://www.esf.de/portal/generator/1018/op__bund.html) eine
Doppelstrategie aus spezifischen Maßnahmen und der Berücksichtigung als
Querschnittsthema. Erstmalig in Deutschland wurde als Mittel für die
Umsetzung dieses horizontalen Ansatzes das sog. "Gender-Budgeting" zur
Kontrolle der ESF-Mittelverausgabung des Bundes und eine Zielvorgabe im
Hinblick auf die Beteiligung von Frauen an ESF-Förderungen eingeführt. Die
ESF Internetseite www.esf.de bietet grundsätzliche Informationen zum
Bundes-ESF in Deutschland. Da sowohl der Bund als auch die Länder eigene
Operationelle Programme zur Umsetzung des ESF besitzen, besteht ein Ziel
darin, die Transparenz hinsichtlich der Aktivitäten zum Gender
Mainstreaming im ESF zu erhöhen. Eine Aufgabe läge insoweit in der
Sammlung, Aufbereitung und Veröffentlichung von Erfahrungen und
Ergebnissen. Hierauf aufbauend sollen das BMAS neben den weiteren an der
Umsetzung des ESF-Bundesprogramms beteiligten Ressorts (BMFSFJ, BMBF,
BMWi, BMVBS) und die ESF-Umsetzungsstellen der Ressorts konkrete
programmbezogen Unterstützung erhalten. Ziel ist die Vermittlung von
Fachwissen in die Praxis der ESF-Förderung. Die Steuerung der Aufgaben der
Koordinierungsstelle liegt beim BMAS. Die Aufgaben einer Gender
Mainstreaming Koordinierungsstelle für das ESF-Bundesprogramm sind
umfassend. Insoweit sind die nachfolgend beschriebenen Aufgaben
exemplarisch und nicht abschließend: a) Sammeln, Bereitstellen,
Aufbereiten und Vermitteln von Wissen zur Umsetzung und Begleitung von
Gender Mainstreaming bei der Umsetzung des ESF-Bundesprogramms; b)
Vernetzung der Akteure auf Bundes- und Landesebene – strategische Akteure
einbeziehen c) Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit für den ESF des
Bundes (z.B. Broschüren, Beiträge für die ESF-Internetseite des Bundes,
Veranstaltungen etc.); d) regelmäßige Berichterstattung an die
Auftraggeberin Die " Gender Mainstreaming Koordinierungsstelle für das
Operationelle Programm des Bundes für den Europäischen Sozialfonds (ESF)
in der Förderperiode 2007-2013" soll zunächst für 3 Jahre eingerichtet
werden. Eventuell besteht die Option einer Verlängerung bis maximal zum
Ende der Programmlaufzeit (31.12.2013).
II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 73100000,
73220000, 73300000, 74141600.
II.1.7) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): Nein.
II.1.8) Aufteilung in Lose: Nein.
II.1.9) Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Nein.
II.2) MENGE ODER UMFANG DES AUFTRAGS
II.2.2) Optionen: Ja.
Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoption bis max. 31.12.2013.
II.3) VERTRAGSLAUFZEIT BZW. BEGINN UND ENDE DER AUFTRAGSAUSFÜHRUNG: Dauer
in Monaten: 36 (ab Auftragsvergabe).
ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE
INFORMATIONEN
III.1) BEDINGUNGEN FÜR DEN AUFTRAG
III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen bzw. Verweis
auf die maßgeblichen Vorschriften (falls zutreffend): Gemäß
Verdingungsunterlagen.
III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
(Gesellschaft bürgerlichen Rechts) - siehe VI.3.
III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen an die Auftragsausführung: Nein.
III.2) TEILNAHMEBEDINGUNGEN
III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Angaben
und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu
überprüfen: - Name und Adresse - Angabe einer Kontaktperson, mit
Telefonnummer und sonstigen Kommunikationsadressen - Beschreibung des
Antragstellenden und seiner institutionellen Struktur - Angabe der Zahl
und Qualifikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die über
Kenntnisse und Erfahrungen in folgenden Bereichen verfügen: 1.
Unterstützungs-, Beratungs- und Koordinationstätigkeiten im Zusammenhang
mit Gender Mainstreaming. 2. Instrumente und Strategien zum Gender
Mainstreaming. 3. Zielsetzung und Struktur des Europäischen Sozialfonds,
Umsetzung von ESF-geförderten Programmen auf nationaler Ebene. 4.
Zielsetzung und Struktur der Gleichstellungs-, Beschäftigungs- und
Arbeitsmarktpolitik auf europäischer und nationaler Ebene. 5.
Verwaltungsstrukturen und –abläufe in der Bundesrepublik Deutschland. 6.
Zusammenarbeit mit für Gleichstellungsfragen auf dem Gebiet der
Beschäftigungs-, Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- oder Regionalpolitik
zuständigen öffentlichen Stellen.
III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Angaben und
Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu
überprüfen: Mit dem Teilnahmeantrag ist wörtlich eine Erklärung abzugeben,
dass: 1. Über mein/unser Vermögen ist weder das Insolvenzverfahren oder
ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet noch die Eröffnung
beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist; 2.
mein/unser Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation; 3. keine
Person, deren Verhalten mir/uns zuzurechnen ist, ist wegen der in § 7a Nr.
2 Abs. 1 Buchstabe a) bis g) VOL/A genannten Verstöße oder wegen
gleichgesetzten Verstößen anderer Staaten rechtskräftig verurteilt; 4.
ich/wir habe/n alle Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben
sowie der Beiträge zur Gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß
erfüllt; 5. ich/wir komme/n allen evtl. bestehenden Meldepflichten
gegenüber Berufsgenossenschaft, Handwerkskammer, IHK oder anderen
Körperschaften des öffentlichen Rechts nach. Hinweis: Im Fall einer
Bietergemeinschaft muss jedes Mitglied diese Erklärung mit dem
Teilnahmeantrag abgeben.
III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit: Angaben und Formalitäten, die
erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Zur
Sicherstellung einer hochwertigen Aufgabenbearbeitung sind vertiefte
Kenntnisse insbesondere des Europäischen Sozialfonds, der
Verwaltungsstrukturen, der Arbeitsmarktpolitik und der Umsetzung von
Gender Mainstreaming im ESF erforderlich. Aus diesem Grund sind folgende
Nachweise der Eignung/Befähigung vorzulegen: - kurzer Problemaufriss von
maximal fünf DIN A 4 Seiten. Dieser Aufriss soll skizzieren, welche
Handlungsoptionen zur wirksamen Umsetzung des Gender Mainstreaming im
ESF-Bundesprogramm der Teilnehmer oder die Teilnehmerin unter
Berücksichtigung der vorrangigen Gleichstellungsziele des OP vorschlägt
und dies kurz begründen. - Referenzliste mit stichwortartiger Beschreibung
der bisher bearbeiteten Projekte bzw. Dienstleistungen in den letzten 5
Jahren, die mit der gewünschten Leistung vergleichbar sind, mit
stichpunktartiger Beschreibung und bei öffentlichen Auftraggebern auch mit
Benennung von Ansprechpersonen - Benennung der für die Leistung
verantwortlichen Person (Projektleitung) und der weiteren mindestens 2 für
die Durchführung des Projektes vorgesehenen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter - Nachweis über die wissenschaftliche Qualifikation der
Projektleitung und der vorgesehenen mindestens 2 Mitarbeiterinnen oder
Mitarbeiter (Magister, Diplom oder Master) in sozialwissenschaftlichen
Fächern, die eine Spezialisierung auf Geschlechterstudien und Gender
Mainstreaming erkennen lassen. - Nachweis über Fachexpertise von
mindestens 2 der vorgesehenen Personen im Bereich der Beratung,
Unterstützung und Koordinationsleistung im Zusammenhang mit dem
Europäischen Sozialfonds und Gender Mainstreaming. Die für die Leistung
verantwortlichen Personen müssen mindestens zwei Jahre praktische
Erfahrung in den unter dem Punkt "Persönliche Lage des
Wirtschaftsteilnehmers" genannten Bereichen besitzen.
III.2.4) Vorbehaltene Aufträge: Nein.
III.3) BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIENSTLEISTUNGSAUFTRÄGE
III.3.1) Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen
Berufsstand vorbehalten: Nein.
III.3.2) Juristische Personen müssen die Namen und die berufliche
Qualifikation der Personen angeben, die für die Ausführung der
betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen: Ja.
ABSCHNITT IV: VERFAHREN
IV.1) VERFAHRENSART
IV.1.1) Verfahrensart: Verhandlungsverfahren.
Bewerber sind bereits ausgewählt worden: Nein.
IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden: Geplante Zahl der
Wirtschaftsteilnehmer 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Für
den Antrag auf Teilnahme ist neben den Angaben zur Geeignetheit unter der
Berücksichtigung der nachstehend gemachten Angaben ein Problemaufriss von
maximal 5 Seiten DIN A 4 zu fertigen. Dieser Aufriss soll skizzieren,
welche Handlungsoptionen zur wirksamen Umsetzung des Gender Mainstreaming
im ESF-Bundesprogramm der Teilnehmer oder die Teilnehmerin unter
Berücksichtigung der vorrangigen Gleichstellungsziele des OP vorschlägt
und dies kurz begründen. Anhand dieses Problemaufrisses werden unter den
geeigneten Bewerberinnen oder Bewerbern die 5 ausgewählt, die zur Abgabe
eines Angebotes aufgefordert werden. Die Entscheidungskriterien werden
dabei die Problemorientierung, Schlüssigkeit und Lösungsorientierung sein.
IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der
Verhandlung bzw. des Dialogs: Abwicklung des Verfahrens in aufeinander
folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu
erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote Nein.
IV.2) ZUSCHLAGSKRITERIEN
IV.2.2) Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein.
IV.3) VERWALTUNGSINFORMATIONEN
IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: Zb 1 -04812 - 6/1.
IV.3.2) Frühere Bekanntmachungen desselben Auftrags: Nein.
IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und
ergänzenden Unterlagen bzw. der BeschreibungDie Unterlagen sind
kostenpflichtig: Nein.
IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Teilnahmeanträge:
4.8.2008.
IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
verfasst werden können: Deutsch.
ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
VI.1) DAUERAUFTRAG: Nein.
VI.2) AUFTRAG IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS
GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD: Ja.
Geben Sie an, um welche Vorhaben und/oder Programme es sich handelt:
Operatives Programm des Europäischen Sozialfonds.
VI.3) SONSTIGE INFORMATIONEN: 1) Für den Fall eines gemeinschaftlichen
Angebots durch eine Bietergemeinschaft ist eine Erklärung nach folgendem
Muster abzugeben: Wir, [namentliche Nennung aller einzelnen Mitglieder der
Bietergemeinschaft], erklären für den Abschluss und die Durchführung des
Vertrages [namentliche Nennung des aus vorstehender Auflistung
ausgewählten Mitgliedes] als bevollmächtigte Vertreterin oder
bevollmächtigten Vertreter. Wir haften im Rahmen dieses Vergabeverfahrens
und im Falle der Zuschlagserteilung gesamtschuldnerisch (§ 421 BGB). Wir
sichern die Erbringung der Leistung (§ 1 Werkvertrag) und insbesondere
auch die Eignung für den Fall zu, dass ein Mitglied der Bietergemeinschaft
die von ihr oder ihm zu erbringende Leistung nicht bewirken kann. Bis zur
Bewirkung der ganzen Leistung bleiben alle Mitglieder der
Bietergemeinschaft verpflichtet. 2) Es wird darum gebeten, die
Teilnahmeanträge und alle dazu gehörenden Unterlagen in doppelter
Ausfertigung und in kopierfähiger Form (geheftet aber nicht gebunden)
einzureichen.
VI.4) NACHPRÜFUNGSVERFAHREN/RECHTSBEHELFSVERFAHREN
VI.4.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren: Vergabekammer des
Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, D-53113 Bonn.
VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für
die Einlegung von Rechtsbehelfen: Für Nachprüfungsverfahren gilt die Frist
gemäß § 13 Vergabeverordnung.
VI.5) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG: 3.7.2008.


Si prega notare che questo avviso e' soltanto a titolo informativo.
Cerchiamo di fare il meglio per avere un aggiornamento accurato disponibile sul nostro sito, ma non possiamo garantire che tutte le informazioni fornite siano senza errori.
Se avete suggerimenti per gli aggiornamenti/correzioni per questo avviso, Vi preghiamo di farcelo sapere.








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